Garantie

Garantiedauer

Die Brodit GmbH gewährt auf das beworbene Produkt eine Garantie von 2 Jahren. Es beginnt die Frist für die Berechnung der Garantiedauer mit Rechnungsdatum. Der räumliche Geltungsbereich des Garantieschutzes ist europaweit.


Die Garantie bezieht sich auf die Mangelfreiheit des beworbenen Produktes, einschließlich Funktionsfähigkeit, Material- oder Produktionsfehler.

Sollte während der Garantiezeit ein Mangel auftreten, so gewährt Brodit im Rahmen dieser Garantie eine der folgenden Leistungen nach seiner Wahl:



  • kostenfreie Reparatur der Ware oder

  • kostenfreier Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel

 


Im Garantiefall wenden Sie sich bitte an den Garantiegeber:

 



Brodit GmbH 
Riemenstraße 33
74906 Bad Rappenau


 

Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch

 

  • normalen Verschleiß

  • unsachgemäßer Behandlung

  • Nichtbeachtung von Sicherheitsvorkehrungen 

  • Gewaltanwendung (z. B. Schläge) 

  • Reparaturversuche in Eigenregie

Voraussetzungen für Garantieleistung

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantieleistung ist, dass dem Garantiegeber die Prüfung des Garantiefalls ermöglicht wird (z.B. durch Einschicken der Ware).
 


Es ist darauf zu achten, dass Beschädigungen der Ware auf dem Transportweg durch eine sichere Verpackung vermieden werden. Für die Beantragung der Garantieleistung ist eine Rechnungskopie der Warensendung beizufügen, damit der Garantiegeber prüfen kann, ob die Garantiefrist eingehalten worden ist.
Ohne Rechnungskopie kann der Garantiegeber die Garantieleistung ablehnen.
 


Bei berechtigten Garantieansprüchen entstehen Ihnen keine Versandkosten, d.h. der Garantiegeber erstattet etwaige Versandkosten für den Hinversand.

 



Durch diese Herstellergarantie werden Ihre gesetzlichen Rechte gegen uns aus dem mit uns geschlossenen Kaufvertrag nicht eingeschränkt. Von diesem Garantieversprechen bleiben bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber unberührt. Die Herstellergarantie verletzt Ihre gesetzlichen Rechte daher nicht, sondern erweitert Ihre Rechtsstellung vielmehr. 

 



Sollte die Kaufsache mangelhaft sein, so können Sie sich in jedem Fall an uns im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung wenden und zwar unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder die Garantie in Anspruch genommen wird.

 



Die Brodit GmbH übernimmt keine Garantie gegenüber Wiederverkäufern oder anderen Zwischenkäufern.